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10.01.2010

Naturkosmetik - die Regelungen in Österreich

Kategorie: Alternative Medizin, Allgemeine Informationen, Schönheit und Kosmetik
Von: Arztsuche24

Innerhalb Europas gibt es keine genormte Definition des Begriffs Naturkosmetik, was den qualitativen Vergleich der angebotenen Produkte erschwert. Es gibt jedoch einige Qualitäts-Gütesiegel, die auf privatrechtlichen Richtlinien basieren.

Im Österreichischen Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus, kurz: Codex) ist für Österreich der Begriff Naturkosmetik definiert. 


Wichtige Kriterien für Naturkosmetika sind:

  • Naturkosmetika sind auf natürlichen Rohstoffen tierischen, pflanzlichen oder mineralischen Ursprungs.

  • Bei der Gewinnung oder Weiterverarbeitung der Produkte dürfen keine chemischen Gewinnungs- oder Verarbeitungsschritte angewandt werden. Lediglich physikalische, mikrobiologische oder enzymatische Methoden sind erlaubt.

    AUSNAHMEN:
    • Bestimme Konservierungsmittel dürfen in naturidenter Qualität verwendet werden.
    • Emulgatoren und Tenside müssen bei Naturkosmetika zwar aus Naturstoffen gewonnen werden, für deren Gewinnung dürfen allerdings einige chemische Verfahren angewendet werden.

  • Folgende Stoffe dürfen nicht in Naturkosmetika eingesetzt werden: Synthetische Farbstoffe, ethoxilierte Rohstoffe, Silikone, Paraffine und andere Erdölprodukte, synthetische Riechstoffe, Bestandteile von toten Wirbeltieren und Rohstoffe aus Wildsammlungen vom Aussterben bedrohter Pflanzen.

 
Nur Kosmetika, die diesen Anforderungen genügen, dürfen unter dem Begriff "Naturkosmetik" oder deren Derivaten vertrieben werden.

Werbebegriffe wie "aus natürlichen Extrakt" bedeuten noch nicht, dass es sich bei dem jeweiligen Produkt um ein Naturkosmetikum handelt.

Nähere Informationen dazu finden Sie im Codexkapitel B 33 Kosmetische Mittel, Teilkapitel: Naturkosmetik unter folgendem Link: Codexkapitel B33 (4. Auflage)

Österreichischer Online-Shop für Naturkosmetik: Naturprodukte Regina Pulling - Naturkosmetik